Instagram

E-Mail

WhatsApp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teambase im Verein

1) Integration der AGB/Vertragsabschlüsse
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Teambase Verträge im Kinderbereich mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland (Inhaberin: Julia Doering, Weg zur Fridolahöhe 5, 04651 Bad Lausick, Mail: info@tennisschule-akademie.de): Die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigten sowie der Unterschrift der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland verbindlich zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland schriftlich bestätigt werden. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Trainingsverträgen sowie unter www.tennisschule-akademie-mitteldeutschland.de. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Training
Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von max. 10 Teilnehmern gestaltet. Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jederzeit durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland vorgenommen werden. Eine Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres, eine Wintersaison ist jeweils vom 01. November bis 30. April des folgenden Jahres. Die Spielzeit einer Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege).

3) Trainingspause
In folgenden Zeiträumen findet jeweils, je nach Standort (Sachsen oder Sachsen-Anhalt), kein Training statt: An gesetzliche Feiertagen sowie in allen Schulferien Sachsens und Sachsen-Anhalts. Trotz der regulären Trainingspause fallen fortlaufend die monatlich vereinbarten Beitragskosten an. In den Oster-, Sommer- und Herbstferien werden kostenfreie und zentralisierte Ferientrainings angeboten. Trainingstage sowie -zeiten werden von der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland rechtzeitig kommuniziert.

4) Beitragskosten
Die Preise der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland basieren auf einer Mischkalkulation (inkl. Platzkosten im Sommer und Winter), somit fallen monatlich gleichbleibende Trainingsbeiträge über die gesamte Vertragslaufzeit an. Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht auf unserem Konto eingegangen, können wir den Teilnehmer bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Der bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt. Auf ein Nachholen der aufgrund der Zahlungssäumnis ausgesprochenen Trainingssperre ausgefallen Stunden besteht kein Anrecht. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bemüht sich, den Wünschen bezüglich des Trainers nachzukommen. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen in Leipzig und Umgebung. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung.

5) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes behalten wir uns vor, Athletik-, Taktik-, Theorie- oder Koordinationstraining durchzuführen. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit vorübergehend nicht am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Um diese krankheitsbedingten Ausfallstunden nachholen zu können, muss ein ärztliches Attest vorliegen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des Trainers. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland wird bemüht sein, individuell für jeden Teilnehmer, eine angemessene Lösung zu finden.

6) Mitgliedschaft im Verein
Der Teilnehmer muss bei der Teilnahme am Training der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland in der Sommersaison Vereinsmitglied werden. In der Wintersaison ist eine Mitgliedschaft im Verein nicht notwendig.

7) Kündigung
Der Trainingsvertrag kann nur zum Ende der Winter- oder Sommersaison gekündigt werden. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauerder Winterbzw. Sommersaison.Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saisonschriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.

8) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenkenntnis, ist der Schadentag, der Schadenhergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

9) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

10) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

11) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.