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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Juniorbase

1) Integration der AGB/Vertragsabschlüsse
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Juniorbase- und Teambaseverträge mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland (Inhaberin: Julia Doering, Viehweide 18, 04824 Beucha/ E-Mail: JDoering@tennisschule-akademie.de). Die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigter(n), sowie der Unterschrift der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland verbindlich zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland schriftlich bestätigt werden. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Trainingsverträgen, sowie unter www.tennisschule-akademie-mitteldeutschland.de. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Training
Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an.
Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von 3-10 Teilnehmern gestaltet. Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jeder Zeit durch die Trainer/innen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland vorgenommen werden. Aus didaktischen Gründen können die Gruppenstärken in folgenden Bereichen bis zu 25 Teilnehmer groß sein: Jüngstentennis (2,5 - 6 Jahre); Kindergartentennis; Schulklassentennis, spezielle Aktionen und Trainingscamps. In folgenden Zeiträumen findet jeweils kein Training statt:
Gesetzliche Feiertage in Sachsen, sowie in den Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien und Weihnachtsferien (bezieht sich auf Ferientermine in Sachsen). Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres, Wintersaison ist jeweils vom 01. November bis 30. April des folgenden Jahres. Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege). Die Preise der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland basieren auf einer Mischkalkulation, somit werden zum jeweils 3. des Monats im Voraus die gleichen Beträge fällig (je nach Vertrag/Vertragsart). Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht auf unserem Konto eingegangen, können wir den/die Teilnehmer/in bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Der bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt. Bei Zehnerkartentraining wird der gesamte Betrag vor Beginn der ersten Stunde fällig. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern/innen zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bemüht sich, Ihren Wünschen bezüglich der Trainer/innen nachzukommen. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen in Leipzig und Umgebung. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. In unseren Trainingslagern werden wir bei schlechtem Wetter in freie Trainingshallen ausweichen. Hier können Zusatzkosten entstehen.

3) Trainingsausschluss
Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.

4) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes behalten wir uns vor, Athletik-, Taktik-, Theorie- und Koordinationstraining durchzuführen. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. In diesem Fall oder bei Unbespielbarkeit des Platzes wird die Einzeltrainingsstunde nachgeholt. Geschieht dies aus Gründen, die die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland nicht zu vertreten hat, nicht, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.

5) Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers/in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

6) Kündigung
Der Trainingsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Winter- oder Sommersaison gekündigt werden. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Winter- bzw. Sommersaison. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.

7) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

8) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.