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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzeltraining

1) Integration der AGB/Vertragsabschlüsse
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Trainingsverträge im Bereich Individualtraining mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland (Inhaberin: Julia Doering, Weg zur Fridolahöhe 5, 04651 Bad Lausick, Mail: info@tennisschule-akademie.de): Die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigten sowie der Unterschrift der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland verbindlich zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland schriftlich bestätigt werden. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Trainingsverträgen sowie unter www.tennisschule-akademie-mitteldeutschland.de. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Training
Der Vertragspartner wählt ein termingenau abgestimmtes wöchentliches Einzeltraining für eine komplette Saison zu einer vorab mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland vereinbarten Trainingszeit. Eine Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres, eine Wintersaison ist jeweils vom 01. November bis 30. April des folgenden Jahres. Die Spielzeit einer Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege).

3) Trainingspause
In den folgenden Zeiträumen findet kein reguläres Training statt: Gesetzliche Feiertage in Sachsen sowie in den sächsischen Schulferien. Individualtraining kann bei Bedarf zusätzlich angefragt und gebucht werden.

4) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Vertragspartners ausgefallene Trainingstermine können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes wird mit dem Vertragspartner ein Ersatztermin vereinbart. Individualsportler, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit vorübergehend nicht am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Um diese krankheitsbedingten Ausfallstunden nachholen zu können, muss ein ärztliches Attest vorliegen. Kommt es aufgrund von Krankheit o.ä. zu einem Trainerausfall, stellt die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland unter Umständen einen Trainerersatz für diesen Zeitraum. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des Trainers bzw., wenn kein Trainerersatz angeboten werden konnte. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland wird bemüht sein, individuell für jeden Teilnehmer, eine angemessene Lösung zu finden.

5) Mitgliedschaft im Verein
Der Vertragspartner muss bei der Teilnahme am Training der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland in der Sommersaison Vereinsmitglied werden. In der Wintersaison ist eine Mitgliedschaft im Verein nicht notwendig.

6) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit demTraining beschränkt sich aufVorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens.Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenkenntnis, ist der Schadentag, der Schadenhergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

7) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

8) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren.Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.