Gruppentraining Classic
1) Integration der AGB/Kursanmeldungen
Die folgenden Bedingungen gelten für Trainingsgruppen „Gruppentraining Classic“ im Erwachsenenbereich mit der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland (Inhaberin: Julia Doering, Weg zur Fridolahöhe 5, 04651 Bad Lausick, Mail: info@tennisschule-akademie.de): Die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist nur mit gültiger Trainingsanmeldung möglich. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland schriftlich bestätigt werden. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu der Kursvereinbarung sowie unter www.tennisschule-akademie-mitteldeutschland.de. Durch die Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland anerkannt.
2) Training
Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von max. 4 Teilnehmern gestaltet. Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jederzeit durch die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland vorgenommen werden. Eine Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres, eine Wintersaison ist jeweils vom 01. November bis 30. April des folgenden Jahres. Die Spielzeit einer Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege).
3) Trainingspause
In folgenden Zeiträumen findet grundsätzlich kein Training statt: Gesetzliche Feiertage in Sachsen sowie in den sächsischen Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Herbstferien und Weihnachtsferien. In den ersten zwei Wochen sowie in den letzten zwei Wochen der Sommerferien Sachsens findet das reguläre Gruppentraining an allen Standorten statt. In der dritten und vierten Sommerferienwoche findet kein Training statt.
4) Beitragskosten
Die Preise der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland basieren auf einer Mischkalkulation (inkl. Platzkosten im Sommer und Winter), somit werden unabhängig von Trainingspausen monatlich die gleichen Beträge fällig (je nach Vertragsart). Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder Barzahlung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht eingegangen, können wir den Teilnehmer bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Die bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland bemüht sich, den Wünschen bezüglich des Trainers nachzukommen. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen in Leipzig und Umgebung. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
5) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit vorübergehend nicht am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Um diese krankheitsbedingten Ausfallstunden nachholen zu können, muss zwingend ein ärztliches Attest vorliegen. Für krankheitsbedingte Ausfallstunden sowie Ausfälle, die aufgrund unverschuldeter Unbespielbarkeit des Platzes (bspw. Witterungsbedingungen) entstanden sind, bieten wir ein zentrales Nachholtraining in den Sommerferien an. Das Nachholtraining kann sich vom regulären Standort unterscheiden. Die Gruppenstärke kann beim Nachholtraining von der regulären Teilnehmeranzahl abweichen. Die Nachholtermine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des Trainers. Hierfür wird jedoch vorrangig immer ein Ersatztrainer gesucht. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland wird bemüht sein, individuell für jeden Teilnehmer, eine angemessene Lösung zu finden.
6) Mitgliedschaft im Verein
Der Teilnehmer muss bei der Teilnahme am Training der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland in der Sommersaison Vereinsmitglied werden. In der Wintersaison ist eine Mitgliedschaft im Verein nicht notwendig.
7) Kündigung
Saisonvertrag: Der Trainingsvertrag kann je nach Vertragsart nur zum Ende der Winter- oder Sommersaison gekündigt werden. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Winter-bzw. Sommersaison. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.
Jahresvertrag: Der Trainingsvertrag kann jeweils nur zum Ende der nächsten Saison gekündigt werden. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Winter- bzw. Sommersaison. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der nächsten Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen um ein weiteres Jahr. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.
8) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenkenntnis, ist der Schadentag, der Schadenhergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule & Akademie Mitteldeutschland durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.
9) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
10) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach
Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.
11) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.